HLG EP-Q | Elementarpädagogik und EP Quereinstieg

Die Hochschullehrgänge HLG Elementarpädagogik (60 ECTS) und HLG Quereinstieg Elementarpädagogik (120 ECTS) bieten Qualifikations- und Quereinstiegsmöglichkeiten für und in das Berufsfeld der Elementarpädagogik als „gruppenführende Elementarpädagogin bzw. gruppenführender Elementarpädagoge“ für Personengruppen mit einer Hochschulvorbildung (mind. auf Bachelor-Niveau).
→ Curriculum EP (60 ECTS – für Absolvent*innen BA Pädagogik und BEd Lehramt Primarstufe)
→ Curriculum Q-EP (120 ECTS – für Absolvent*innen anderer Studien – mind. BA-Abschluss zu 180 ECTS)
Der zweite Durchgang im HLG Quereinstieg Elementarpädagogik (120 ECTS) startet im Oktober 2026. Die Bewerbungs- und Anmeldephase ist bereits abgeschlossen.
Im Sommersemester 2027 startet ein neuer Durchgang mit dem HLG Elementarpädagogik (60 ECTS). Information zur Inskription und zum Eignungsfeststellungsverfahren werden in Kürze auf der Homepage zur Verfügung stehen.
Lehrgangsstart
Der HLG Quereinstieg Elementarpädagogik (120 ECTS, vier Semester) beginnt im Herbst 2026 (Ende September/Oktober). Der HLG Elementarpädagogik (60 ECTS, zwei Semester) beginnt im Sommersemester (Februar/März 2027) und wird für die Dauer von zwei Semestern gemeinsam mit der Lehrgangsgruppe des HLGs Quereinstieg EP abgehalten.
| HLG | Wintersemester 2026 | Sommersemester 2027 | Wintersemester 2027 | Sommersemester 2028 |
| EP (60 ECTS; geplant) | Infoveranstaltung Herbst ’26 | 1. | 2. | |
| Q-EP (120 ECTS) | 1. | 2. | 3. | 4. |
FAQs
Wie lange dauert die Studienzeit?
Bei 60 ECTS ist eine Studiendauer von zwei Semestern vorgesehen: etwa ein Jahr, März 2027 bis Februar 2028 (Abhaltung geplant). Bei 120 ECTS sieht das Curriculum vier Semester, zwei Studienjahre vor: Herbst 2026 bis Spätsommer 2028.
Berechtigt der Abschluss zur Gruppenführung?
Der Abschluss der Hochschullehrgänge HLG Elementarpädagogik (60 ECTS) bzw. HLG Quereinstieg Elementarpädagogik (120 ECTS) berechtigt österreichweit zur Berufsausübung als „gruppenführende Elementarpädagogin“ bzw. als „gruppenführender Elementarpädagoge“.
Was sind die Voraussetzungen, um den Quereinstieg zu besuchen, kann das jede*r machen?
Voraussetzung für beide Hochschullehrgänge (HLG EP bzw. HLG Q-EP) ist ein akademischer Abschluss von mind. 180 ECTS (Bachelorabschluss). Absolvent*innen BA Pädagogik (bzw. Erziehungs- und Bildungswissenschaften) und BEd Lehramt Primarstufe (bzw. Lehramt für Sonderschulen) belegen den 60 ECTS-Lehrgang. Absolvent*innen anderer, nicht facheinschlägiger, Studienrichtungen belegen den 120 ECTS-Lehrgang.
Für beide Studiengänge sind Sprachkenntnisse zumindest auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen aufzuweisen.
Ein berufsfeld- und studienanforderungsbezogene Assessment, wird zur Eignungsfeststellung und zur Entscheidung zur Zulassung zum Hochschullehrgang durch das Rektorat herangezogen.
Wie weise ich die Sprachkenntnisse (C1) nach?
Sollten Sie kein Reifezeugnis oder Studienabschluss eines deutschsprachigen Landes (D-A-CH, deutschsprachige Schule in Südtirol etc.) vorweisen, werden Sie zur Finalisierung der Inskription gebeten, ein Zertifikat über das Sprachniveau von mind. C1 (bspw. Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat C1, Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau C1/2 eines zertifizierten Sprachenzentrums etc.) zu übermitteln. Weitere Details im Zulassungsbrief nach Bestätigung der Aufnahme.
Sollten Sie das Zertifikat zu Studienbeginn nicht vorweisen können, ist eine Teilnahme als „außerordentliche*r Hörer*in“ möglich; d.h. es fallen pro Semester ca. 390 € Studienbeiträge an. Dieser Sprachnachweis kann bis zum zweiten Studiensemester nachgereicht werden, um in den ordentlichen Teilnahmestatus zu wechseln und den Lehrgang anschließend erfolgreich abzuschließen.
Muss man bereits im Arbeitsverhältnis stehen, um den Quereinstieg zu machen?
Nein, eine Berufstätigkeit stellt für beide Hochschullehrgänge keine Teilnahmevoraussetzung dar. Teilnehmer*innen des HLG Q-EP, die bereits in einer elementarpädagogischen Einrichtung tätig sind, können wahlweise im 4. Semester einen Teil der Pflichtpraxis (65 Stunden) nach Absprache mit der Praktikumsleitung am eigenen Standort absolvieren; die übrigen 70 Stunden sind in einer Praktikumseinrichtung zu leisten. Voraussetzung ist, dass eine entsprechend ausgebildete Kolleg*in als Praxismentor*in fungiert. Die Praktikumseinrichtungen werden von der PH Salzburg zur Verfügung gestellt und befinden sich in Salzburger KBBE. Im 1.–3. Semester (HLG Q-EP) sind jeweils 45 Stunden (1 Blockwoche plus 3 Einzeltage) für das Praktikum einzuplanen, im 4. Semester (HLG Q-EP) sind es 135 Stunden (2 Blockwochen plus 14 Einzeltage); die Freitagvormittage werden im 4. Semester lehrfrei gehalten.
LEHRGANGSLEITUNG:
Lehrtätigkeit im Bereich Ethik, Kommunikation, soziales Lernen; Leitung der Hochschullehrgänge „Quereinstieg Elementarpädagogik“ und „Elementarpädagogik“;
Organisation und Administration des Projekts „Professionelle Entwicklungsbegleitung“ im Primarstufenstudium; Administration der Anerkennungen im HLG Mentoring 2;
Vorsitzende der Curricularkommission Primarstufe; Mitglied des Ethikrats der PH Salzburg; Qualitätsbeauftragte im Institut für Bildungswissenschaften;
Sprechstunde: nach Vereinbarung